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   LSG Sachsen, 12.10.1999 - L 5 RJ 89/99   

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LSG Sachsen, 12.10.1999 - L 5 RJ 89/99 (https://dejure.org/1999,20226)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 12.10.1999 - L 5 RJ 89/99 (https://dejure.org/1999,20226)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 12. Oktober 1999 - L 5 RJ 89/99 (https://dejure.org/1999,20226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rentenzahlung ohne Rechtsgrund; Verjährungsregelungen für öffentlich-rechtliche Ansprüche; Voraussetzung für das Rechtsinstitut der Verwirkung; Unterlassen der Geltendmachung einer bestehenden Forderung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen von zu Unrecht nach dem Tod des Versicherten erbrachter Rentenleistung (§ 118 Abs. 3 u. 4 SGB VI)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.10.1999 - L 5 RJ 89/99
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben auch für das Sozialversicherungsrecht und hierbei insbesondere für die Nachforderung von Beiträgen für zurückliegende Zeiten anerkannt (vgl. BSG 47, 194 ff.; 17, 173; 35, 91 ff).

    Voraussetzung ist hierbei, dass der Berechtigte die Ausübung seines Rechts während eines längeren Zeitraums unterlassen hat und weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalles und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes die verspätete Geltendmachung des Rechts nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen (BSGE 47, 194, 196).

  • LSG Niedersachsen, 12.12.1990 - L 1 An 117/90
    Auszug aus LSG Sachsen, 12.10.1999 - L 5 RJ 89/99
    Es muss darüber hinaus ein konkretes Verhalten der Beklagten als Gläubigerin hinzukommen, welches bei der Klägerin als Schuldnerin die berechtigte Erwartung geweckt hat, die Forderung bestehe nicht oder werde nicht mehr geltend gemacht (so auch LSG Niedersachsen vom 12.12.1990 - L 1 An 117/90 - m.w.N.).
  • LSG Bayern, 16.03.2005 - L 19 R 635/01

    Rückzahlung überzahlter Rentenleistungen; Beginn der Verjährungsfrist;

    Es ist daher zur Wahrung von Rechtsklarheit und Einheitlichkeit die allgemeine sozialrechtlichen Verjährungsvorschrift des § 45 Abs. 1 SGB I entsprechend anzuwenden, so dass der Erstattungsanspruch des § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres verjährt, in dem der Anspruch entstanden ist (so im Ergebnis auch Urteil des LSG Sachsen vom 12.10.1999, Az: L 5 RJ 89/99, HVBG-INFO 2000, 2105, Urteil des LSG Saarland vom 25.04.2002, Az: L 1 RA 41/00, HVBG-INFO 2002, 3435, Urteil des LSG Bayern vom 13.01.2004, L 5 RJ 438/02).
  • LSG Bayern, 08.09.2005 - L 14 R 4152/04

    Geltendmachung einer Erstattungsforderung wegen überbezahlter Witwenrente;

    Er beruft sich auf die Kommentierung von Polster in KassKomm zu § 118 SGB VI Rdnr.20 (entsprechende Anwendung von § 45 Abs. 1 SGB I im Rahmen von § 118 Abs. 4 SGB VI) sowie auf die Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichts vom 12.10.1999 (L 5 RJ 89/99).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 1 RA 264/04
    Zwar habe die jetzt gültige Fassung des § 118 Abs. 4 Satz 3 SGB VI (ab dem 29. Juni 2002: Verjährung in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der erstattungsberechtigte Träger der Rentenversicherung Kenntnis von der Überzahlung und von dem Erstattungspflichtigen erlangt hat) im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht existiert und sei umstritten gewesen, in welchem Zeitrahmen die Erstattungsansprüche nach § 118 Abs. 4 SGB VI verjährten (Bezugnahme auf Urteile des LSG für den Freistaat Sachsen vom 12. Oktober 1999, Az.: L 5 RJ 89/99 sowie des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 7. Mai 2003, Az. L 8 RA 84/02).
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